Häufig gestellte Fragen
Unabhängigkeit und Transparenz sind die Grundpfeiler unserer Arbeit. Wir beantworten hier Ihre Fragen zu Ablauf, Kosten und der schnellen Hilfe nach einem Unfall.
Wie hoch sind die Kosten für ein Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden ist die Erstellung für Sie komplett kostenlos. In diesem Fall übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für den unabhängigen Kfz-Gutachter sowie für einen eventuellen Rechtsanwalt.
Wie läuft der Prozess der Begutachtung ab?
Nach Ihrer Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen kurzfristigen Termin vor Ort – egal ob zu Hause, in der Werkstatt oder am Arbeitsplatz. Wir nehmen den Schaden präzise auf, sichern Beweise und kalkulieren die Reparaturkosten sowie den Marktwert Ihres Fahrzeugs.
Wie lange dauert es, bis das Gutachten fertig ist?
Zeit ist Geld, besonders nach einem Unfall. In der Regel erhalten Sie Ihr professionelles Kfz-Gutachten bereits innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach dem Besichtigungstermin per E-Mail oder Post für eine schnelle Schadensregulierung.
Was muss ich unmittelbar nach einem Unfall tun?
Sichern Sie zuerst die Unfallstelle und rufen Sie gegebenenfalls die Polizei. Notieren Sie alle wichtigen Daten der Beteiligten. Kontaktieren Sie danach sofort einen unabhängigen Gutachter, um Ihre Ansprüche von Beginn an professionell zu sichern.
Wer bezahlt das Kfz-Gutachten nach einem Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Kfz-Gutachten.
Muss ich das Gutachten vorab bezahlen?
Nein, in den meisten Fällen erfolgt die Abrechnung direkt mit der gegnerischen Versicherung.
Was passiert, wenn ich eine Teilschuld habe?
Bei einer Mitschuld kann es sein, dass die Kosten anteilig übernommen werden. Wir beraten Sie dazu individuell.
Zahlt die Versicherung auch den Gutachter meiner Wahl?
Ja. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter selbst zu wählen.
Was ist, wenn die Versicherung einen eigenen Gutachter schicken möchte?
Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der Versicherung zu akzeptieren. Ein unabhängiger Gutachter arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse.
Gibt es Fälle, in denen ein Gutachten nicht bezahlt wird?
Bei sogenannten Bagatellschäden (meist unter ca. 750–1000 €) kann ein Kostenvoranschlag ausreichend sein. In solchen Fällen beraten wir Sie vorab.
Entstehen mir versteckte Kosten?
Nein. Sie werden vorab transparent über alle Schritte informiert.
Wird auch die Wertminderung von der Versicherung bezahlt?
Ja, bei einem unverschuldeten Unfall kann auch die Wertminderung Ihres Fahrzeugs geltend gemacht werden.
Bekomme ich auch Nutzungsausfall erstattet?
Ja, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können, steht Ihnen in vielen Fällen eine Nutzungsausfallentschädigung zu.